Unterliegt Reform Navigator der Vergabepflicht?
Das hängt vom Auftragsvolumen und der kommunalen Beschaffungspraxis Ihrer Verwaltung ab. Reform Navigator wird nicht als Beratungsmandat bereitgestellt — die Frage, ob und welche vergaberechtlichen Regelungen greifen, prüft die zuständige interne Stelle. In vielen Kommunen ist ein niedrigschwelliger Einstieg möglich. Interne Prüfung wird in jedem Fall empfohlen.
Für welche Jugendämter ist Reform Navigator geeignet?
Das System richtet sich an kommunale Jugendämter, die nach dem 1. KJHSRG neue Zuständigkeiten übernehmen sollen — ob kreisfreie Stadt oder Landkreis, kleines oder großes Amt. Die strukturellen Reformaufgaben sind vergleichbar. Bundeslandspezifische Inhalte — zuständiger EGH-Träger, Landesrecht, LJA-Kontakt — sind als anpassbare Komponenten im System angelegt.
Worin unterscheidet sich Reform Navigator von externer Beratung?
Reform Navigator liefert ein fertiges, sofort einsetzbares Umsetzungssystem — kein individuelles Beratungsmandat. Sie steuern selbst, wann und wie welche Bestandteile genutzt werden. Externe Beratung kann sinnvoll ergänzen, wenn individuelle Organisationsentwicklung, rechtliche Klärung oder politische Moderation erforderlich sind. Beides schließt sich nicht aus.
Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Inhalte?
Grundlage aller Inhalte ist der Referentenentwurf 1. KJHSRG vom 23.03.2026. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Die strukturelle Richtung der Reform — Übertragung der EGH auf das SGB VIII, ICF-orientierte Bedarfsermittlung, §80a Bildungsassistenz — ist in allen bisherigen Entwurfsstadien konsistent. Reform Navigator wird bei wesentlichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren aktualisiert.
Verarbeitet der Reform-Kompass personenbezogene Sozialdaten?
Der Reform-Kompass ist ein organisatorisches Steuerungstool — keine Falldatenbank. Es werden keine personenbezogenen Sozialdaten erfasst oder gespeichert: keine Hilfeplandaten, keine Falldokumentation, keine kindsbezogenen Informationen. Der Kompass arbeitet ausschließlich mit Aufgaben- und Fortschrittsinformationen auf Verwaltungsebene. §65 SGB VIII-relevante Daten gehören nicht in dieses System.
Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich?
Der Reform Navigator läuft browserbasiert im Internet-Browser Ihrer Wahl — ohne Installation, ohne IT-Einbindung, ohne Serveranforderungen auf kommunaler Seite. Erforderlich sind lediglich eine Internetverbindung und ein aktueller Browser. Der Zugang wird nach Beauftragung per E-Mail übermittelt.